Die Gebühren nach der Sportbootführerscheinverordnung und der Sportseeschifferscheinverordnung für die Befähigungsnachweise in der Sportschifffahrt (u.a. Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse) wurden geändert. Gemäß Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.09.2021 wurde eine Gebührenänderung ab dem 01.01.2022 für uns umgesetzt.
Die Gebühren sind ab 01.01.2022 verbindlich vorgegeben. Nachzulesen unter:
PA-Deggendorf
VR-Bank Passau
IBAN: DE59740900000203242501
BIC: GENODEF1PA1